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30.07.2026 18:22

Bundesnetzagentur startet offizielle Anlaufstelle für KI Beschwerden

Die Bundesnetzagentur nimmt seit Ende Juli offiziell Beschwerden über Verstöße gegen den europäischen AI Act entgegen. Nutzer haben damit eine zentrale Anlaufstelle, um illegale KI-Praktiken wie Manipulation oder unzulässiges Social Scoring zu melden. Zudem müssen Anbieter ab August strenge Transparenzregeln einhalten und KI-generierte Inhalte sowie Deepfakes eindeutig kennzeichnen.

KI melden bei der Bundesnetzagentur Seit dem 29. Juli 2026 nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden über Verstöße gegen die europäische KI-Verordnung entgegen. Damit erhalten deutsche Nutzer erstmals eine zentrale Anlaufstelle, um verbotene KI-Praktiken, unzulässiges Social Scoring oder fehlende Transparenz offiziell zu rügen.

Eine Anlaufstelle für alle Fälle Mit dem neuen Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) wird die Bundesnetzagentur zum Knotenpunkt für den EU AI Act. Betroffene müssen nicht länger selbst herausfinden, welche Fachaufsicht für ein problematisches KI-System verantwortlich ist. Wer einen Verstoß vermutet, reicht diesen online unter www.bundesnetzagentur.de/ki ein.

Die Netzagentur prüft den Sachverhalt und gibt den Fall bei Bedarf an die richtige Stelle ab. Datenschutzverstöße landen so weiterhin bei den Landesdatenschutzbeauftragten, während die BaFin den Finanzsektor überwacht. Anzeige Verbotene Praktiken und kritische KI-Systeme Die Netzagentur schreitet ein, wenn Anbieter die konkreten Pflichten der KI-Verordnung verletzen.

Das betrifft KI-Systeme, die Menschen gezielt manipulieren, die Schwächen bestimmter Gruppen ausnutzen oder Personen anhand ihres Verhaltens automatisiert bewerten – das sogenannte Social Scoring. Gleiches gilt für den Einsatz zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in der Schule ohne rechtliche Ausnahme. In Bereichen wie dem Personalmanagement, im Bildungssektor oder in kritischen Infrastrukturen kontrolliert die Bundesnetzagentur die strengen Auflagen an KI-Systeme direkt selbst.

Wer etwa bei einer Bewerbung durch ein KI-System unzulässig bewertet wird, kann sich direkt an die Netzagentur wenden. Eine unsinnige Chatbot-Antwort oder ein missglücktes KI-generiertes Bild rechtfertigen dagegen noch keine offizielle Beschwerde. Erst wenn Anbieter gesetzliche Vorgaben ignorieren, greift der AI Act.

Neue Transparenzregeln ab August Ein wichtiger Teil dieser Vorgaben tritt am 2. August 2026 in Kraft. Ab diesem Tag müssen Anbieter sicherstellen, dass Anwender eindeutig erkennen, wenn sie mit einem KI-System interagieren.

Auch Deepfakes und andere KI-generierte Inhalte von öffentlichem Interesse verlangen dann eine klare Kennzeichnung. Fehlen diese Hinweise, können Nutzer diese Verstöße nun direkt über das neue Online-Portal melden.

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