GEMA gewinnt vor Gericht gegen KI Firma Suno
Das Landgericht München I hat einer Klage der GEMA gegen den KI-Musikgenerator Suno weitgehend stattgegeben. Suno hat nachweislich geschützte Hits ohne Lizenz für das Training seiner Modelle genutzt und muss Schadensersatz zahlen. Das Gericht wies das Argument des Unternehmens zurück, sich auf das US-amerikanische Prinzip des Fair Use berufen zu können.
Wer nun auf der Plattform neue Songs aus den Texten der betroffenen Originale generieren möchte, wird blockiert. Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Urteil GEMA gegen SUNO Reuters – Deutsches Gericht: KI-Musikanbieter Suno verletzt Komponistenrechte Tagesschau – Landgericht München: GEMA gewinnt gegen KI-Musik-Anbieter Suno Das Landgericht München I hat einer Klage der GEMA gegen das US-Startup Suno weitgehend stattgegeben. Der Anbieter des gleichnamigen KI-Musikgenerators hat laut Urteil Urheberrechte verletzt und muss Schadensersatz leisten.
Die genaue Summe steht noch nicht fest. Memorisierung als Rechtsverstoß Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Suno für seine Modelle v3.5 und v4 urheberrechtlich geschütztes Material genutzt hat. Konkret ging es um sechs Hits, darunter »Atemlos durch die Nacht«, »Big in Japan« und »Mambo No.
5«. Laut Urteil haben die Modelle die Werke reproduzierbar memorisiert. Sie haben die Musikstücke beim Training also nicht nur analysiert, sondern so in ihren Parametern gespeichert, dass sie beim Generieren erkennbare musikalische Elemente der Originale wiedergeben.
Die GEMA wies das vor Gericht nach, indem sie einfache Prompts mit originalen Liedtexten, einem gewünschten Musikstil und dem Titel des Werks eingab. Die erzeugten Stücke klangen den Original-Songs zum Verwechseln ähnlich. Anzeige Keine Rettung durch Fair Use Suno hatte vor Gericht argumentiert, die Modelle würden lediglich abstrakte mathematische Muster lernen.
Das Training mit den Stücken sei durch das US-amerikanische Prinzip des Fair Use sowie Ausnahmeregelungen für Text- und Data-Mining gedeckt. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Da die generierten Musikstücke den Originalwerken wesentlich ähneln, greifen diese Ausnahmeregelungen hier nicht.
Die Richter stellten klar, dass Suno die Trainingsdaten gezielt ausgewählt und die Architektur der Modelle entworfen hat. Das Unternehmen ist demnach selbst für die Rechtsverletzungen verantwortlich, nicht die einzelnen Nutzer. Geschützte Werke von YouTube extrahiert Für das Training seiner Modelle griff das Unternehmen auf die Streaming-Plattform YouTube zurück.
Laut Urteil umging Suno dabei gezielt technische Schutzmaßnahmen durch sogenanntes Stream-Ripping. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Suno hat die Plattform jedoch bereits angepasst: Wer nun versucht, aus dem Text von »Atemlos durch die Nacht« einen neuen Song generieren zu lassen, wird blockiert.
Der Musikgenerator verweist dann auf urheberrechtlich geschütztes Material.